Abrechnung
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Abrechnung

Kostenerstattungen und Abrechnungsmodelle

Die Praxis ist eine reine Privatpraxis.

Das heißt, dass Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Zusatzkrankenversicherte ihre Behandlungskosten bei ihrer Krankenkasse abrechnen können. 

Durch meine Zulassung zum Heilpraktiker können Sie auch ohne ärztliches Rezept behandelt werden. Bitte klären Sie aber rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse ab, welche Leistungen erstattet werden.

Gesetzlich Versicherte: Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich als freiwillige Zusatzleistung anteilig an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Meist ist dafür eine ärztliche Empfehlung oder Bescheinigung nötig. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse erstattet, erfahren Sie direkt bei Ihrer Kasse.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.